Bauhauptgewerbe


13. Monatseinkommen im Bauhauptgewerbe

"Grundstein"-Sonderbeihefter "Alles was recht ist"

01.01.2011
Recht haben und Recht bekommen sind bekanntlich zwei Paar Schuhe. Denn, was nützen gute Tarifverträge, wenn sie gebrochen werden? Dabei geht es nicht allein um den Weg vors Arbeitsgericht. In der betrieblichen Praxis ist ein Erfolg ohne Prozess oft das beste. Wie sich Beschäftigte wehren können, und wie IG BAU-Mitglieder zu ihrem Recht kommen – das beschreibt die „Grundstein“-Beilage zum 13. Monatseinkommen im Bauhauptgewerbe (West, inklusive West-Berlin).
Exklusiv