Tarife


Aktualisierung des Motorsägenentschädigungssatzes zum 1. Juli 2011

Landesforst (außer Hamburg, Hessen und Berliner Forsten)

30.05.2011
Für die Beschäftigten mit Tätigkeiten in der Waldarbeit der Länder haben die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 der Regelung zur Höhe und Ermittlung der Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung die Kostenpositionen Nummer 1 (Kosten der Motorsägen) und Nummer 4 (Kosten für Bio-Sägekettenhaftöl) geprüft und angepasst.
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