Der Ausschuss ist mit je zwei Vertretern der Tarifvertragsparteien besetzt. Er hat jetzt die Höhe der Prüfungsgebühren festgelegt. Die Gebühren für die Prüfung zum Vorarbeiter betragen 100 Euro, die Gebühren für die Prüfung zum Werkpolier 250 Euro.
Der Ausschuss empfiehlt, regionale Besonderheiten über die eigentlichen Lehrgangsgebühren auszugleichen. Die Festlegung der Prüfungsgebühren gilt ab sofort.
Anbieter von Vorbereitungslehrgängen, die bereits ihre Programme und damit die Ankündigung der Lehrgänge einschließlich der Kosten veröffentlicht haben, werden gebeten, gegebenenfalls entsprechende Anpassungen zu den Prüfungsgebühren vorzunehmen.