An dieser Stelle möchten wir auf einige wenige Änderungen und Ergänzungen eingehen, da auch viele redaktionelle Veränderungen vorgenommen wurden:
Zukünftig sind alle Beschäftigten, die witterungsbedingt gekündigt werden, spätestens am 30. April wieder einzustellen.
Einführung eines zusätzlichen Tages Urlaub bei einer 30-jährigen Betriebszugehörigkeit (31 Tage).
Einführung einer neuen Lohngruppe 3.1 für Arbeitnehmer der Lohngruppe 3 nach mindestens zehnjähriger Betriebszugehörigkeit, beginnend mit dem abzuschließenden Lohn- und Gehaltstarifvertrag 2016.
Die Änderungen und Ergänzungen treten rückwirkend zum 1. Januar 2015 in Kraft.