
In den vergangenen Monaten häufen sich die Fälle, in denen Betriebs- oder Personalräte von ihrem Arbeitgeber systematisch unter Druck gesetzt und so zum Verlassen des Unternehmens oder zur Niederlegung ihres Betriebsratsmandats bewegt werden sollen.
Hilfestellung bei dieser Form von Betriebsräte-Mobbing geben oft Rechtsanwälte, die sich für derartige „Schmutzarbeit“ im Internet anbieten und mit speziellen Seminaren für Unternehmer und Manager werben. Das Ziel ist, die so genannten „Unkündbaren“ um jeden Preis los zu werden.
Drohung mit Schadensersatzklagen in Millionenhöhe
Dabei soll systematisch das Selbstwertgefühl von Beschäftigten beschädigt und Betroffene sollen sozial isoliert werden. Außerdem wird den ungeliebten Mitarbeitern mit zahlreichen Maßnahmen wie fristloser Kündigung, Strafanzeigen oder Schadensersatzklagen in Millionenhöhe gedroht.
„Dass die Anschuldigungen rechtlich haltlos sind, ist nicht entscheidend“, erläutert Dietmar Hexel, Mitglied im Bundesvorstand des Deutschen Gewerkschaftsbundes und Stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der DGB Rechtsschutz GmbH, „sondern der Umstand, dass die Betroffenen infolge des zermürbenden Mobbings so erschöpft sind, dass sie irgendwann aufgeben und der Arbeitgeber sein Ziel erreicht hat.“ Hexel rät, bei Auftreten eines solchen Vorgehens frühzeitig die zuständige Gewerkschaft zu kontaktieren: „Diese könne dann die DGB Rechtsschutz GmbH einschalten, deren Juristinnen und Juristen auf ihre umfassende Erfahrungen mit Mobbing gegen Beschäftigte und Betriebsräte zurückgreifen und Betroffene bestmöglich vertreten können.“
Die Vorgehensweise der Arbeitgeber
Ein erstes Merkmal dieses unzulässigen Vorgehens ist die Aufforderung des Arbeitgebers, der Betriebsrat solle sich von der Gewerkschaft distanzieren. Des Weiteren wird der Gewerkschaft der Zugang zum Unternehmen zu verwehrt, es wird der Rücktritt des Betriebsrats gefordert, es werden Detektiv-Büros mit der Verfolgung und psychischen Destabilisierung von Betriebsräten beauftragt, und es wird vom Auftraggeber massiv Stimmung gegen den Betriebsrat gemacht.
Tipps zur Gegenwehr
Die DGB Rechtsschutz GmbH rät Betriebsräten bei Verdacht auf unzulässigen Arbeitgeber-Methoden zu folgendem Vorgehen:
Juristische Unterstützung
Reinhard-Ulrich Vorbau, Geschäftsführer der DGB Rechtsschutz GmbH, weist darauf hin, dass diese Maßnahmen nur im Anfangsstadium der Auseinandersetzung hilfreich sind: „Sollte es nicht gelingen, damit das Betriebsräte-Mobbing zu unterbinden, ist eine kompetente Unterstützung durch die Juristinnen und Juristen der DGB Rechtsschutz GmbH der einzige Weg, die Arbeitgeber und ihre Anwälte erfolgreich zu stoppen.“