Landwirtschaft


Freier Zugang für Saisonarbeitskräfte aus Rumänien und Bulgarien in Landwirtschaft und Gartenbau ab 2012

Arbeitgeber akzeptieren IG BAU-Forderung


© IG BAU
Berlin, 13.12.2011
Das Bundeskabinett hat am 7. Dezember 2011 die Verordnung zur Änderung und Aufhebung arbeitsrechtlicher Vorschriften beschlossen. Saisonkräfte aus Rumänien und Bulgarien benötigen ab dem 1. Januar 2012 für bis zu 6 Monate agrarische Arbeit in Deutschland keine Arbeitsgenehmigung mehr. Bleibt die Frage: Zu welchen Bedingungen werden diese Arbeitnehmer hier beschäftigt?

Entsprechend den Pressemitteilungen in „Agrar Europe“ vom 12. Dezember 2011 und der des Deutschen Bauernverbandes (DBV) vom 8. Dezember 2011 vertreten sowohl der DBV als auch der Gesamtverband der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände (GFLA) die Meinung, dass auch für osteuropäische Arbeitskräfte das deutsche Arbeitsrecht sowie das Arbeitsschutzrecht Gültigkeit hätten.

Weiterhin vertreten der DBV und der GLFA den Standpunkt, (wir zitieren wörtlich): „ Die tarifvertraglichen Regelungen würden in gleicher Weise wie für die inländischen Arbeitnehmer in den Betrieben der Landwirtschaft und des Gartenbau angewendet.“ Diesen Aussagen stimmt die Industriegewerkschaft Bauen Agrar Umwelt ausdrücklich zu.

Damit ist eine der Kernforderungen der IG BAU – Gleicher Lohn für gleiche Arbeit an gleichem Ort – in der Landwirtschaft vom Bauernverband und den Arbeitgeberverbänden akzeptiert worden.