Die Tarifvertragsparteien haben sich auf eine Erklärungsfrist bis zum 16. September 2011, 12.00 Uhr verständigt.
Die Bundestarifkommission sowie die Bundesfachgruppe werden am 26./27. August 2011 über das Tarifergebnis beraten und eine Empfehlung an den Bundesvorstand abgeben.
Da die Erklärungsfrist im September 2011 liegt, geht die IG BAU davon aus, dass die Bundestarifkommission empfehlen wird, vorsorglich den Lohntarifvertrag sowie den Mindestlohntarifvertrag fristgerecht zum 31. Dezember 2011 zu kündigen.
Die Verhandlungen standen mehrmals vor dem Scheitern. Es war schwierig, die Arbeitgeber davon zu überzeugen, mit der IG BAU eine Verpflichtungserklärung zur Umsetzung der Ost-West-Angleichung zu erzielen. Deshalb war die IG BAU auch bereit, das Umsetzungsdatum 1. Januar 2019 für die Angleichung zu akzeptieren.
Die IG BAU dankt allen Beteiligten für die aktive Unterstützung. Der Dank gilt besonders der Verhandlungskommission, die in hoher Verantwortung und Solidarität zur Tariffindung beigetragen hat.