Die Lohnuntergrenze für den Helfer ist mit 11,56 Euro vereinbart.
Die Löhne betragen ab 1. Januar 2012
11,56 Euro für Helfer
12,25 Euro für angelernte Helfer
12,25 Euro für Gesellen im ersten Jahr
13,51 Euro beträgt der Gesellenecklohn (100 %) und
14,71 Euro für Facharbeiter.
Die Ausbildungsvergütungen werden ab 1. Januar 2012 im ersten und zweiten Ausbildungsjahr um 7,1 Prozent und im dritten Ausbildungsjahr um 4,2 Prozent erhöht. Sie betragen dann:
im 1. Ausbildungsjahr 420 Euro
im 2. Ausbildungsjahr 500 Euro
im 3. Ausbildungsjahr 600 Euro.
Die Gehälter werden zum 1. Januar 2012 ebenfalls um 6,1 Prozent erhöht. Die unersten Entgeltgruppen im ersten (33,3 Prozent) und zweiten (16,1 Prozent) Berufsjahr konnten überproportional angehoben werden. Damit konnte sicher gestellt werden, dass kein Beschäftigter im Angestelltenverhältnis im Stundeneinkommen unter 8,50 € bezahlt wird.
Der Lohn-, der Gehalts- und der Ausbildungstarifvertrag haben jeweils eine Laufzeit von 24 Monaten.
Es wurde auch ein neuer Manteltarifvertrag abgeschlossen. Die inhaltlichen Regelungen wurden den bestehenden gesetzlichen Regelungen angepasst. Im Wesentlichen wurden die Regelungen aus dem Jahr 1998 übernommen. Lediglich bei den Freistellungstagen gibt es Verschiebungen.
Der Manteltarifvertrag tritt am 01. Januar 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit von vier Jahren.
Wir bitten darum, unsere Kolleginnen und Kollegen vor Ort entsprechend zu informieren.