Der neue Ecklohn wird um 4,6 Prozent erhöht und beträgt dann 12,50 Euro. Für den Helfer ist eine Lohnuntergrenze von 9,50 Euro vereinbart worden.
Die Löhne betragen dann:
LG 1 - Helfer 9,50 Euro
LG 2 - Geselle 10,63 Euro
LG 3 - Gesellenecklohn (100 %) 12,50 Euro
LG 4 - Vorarbeiter 13,75 Euro
LG 5 - Meister 15,00 Euro.
Die Ausbildungsvergütungen werden für das Bundesland Niedersachsen im
1. Ausbildungsjahr um über 40 Prozent, im 2. Ausbildungsjahr um über 20 Prozent und im
3. Ausbildungsjahr um fast 20 Prozent erhöht.
Die Ausbildungsvergütungen betragen ab 01. Oktober 2011 im:
1. Ausbildungsjahr 450 Euro
2. Ausbildungsjahr 500 Euro
3. Ausbildungsjahr 550 Euro
Der Lohn- und der Ausbildungstarifvertrag haben eine Laufzeit von 12 Monaten.
Außerdem konnte ein neuer Rahmentarifvertrag (RTV) vereinbart werden. Die inhaltlichen Regelungen wurden den Bedingungen angepasst. Fast alle Regelungen aus dem Jahr 1997 konnten übernommen werden. Lediglich die Jahressondervergütung wurde als Anspruch aus dem Regelungswerk herausge-nommen. Die Arbeitgeber wollen eine Zahlung dieser Geldleistung von der Betriebsentwicklung abhängig machen.
Der Rahmentarifvertrag tritt am 1. Januar 2012 in Kraft und hat eine Laufzeit von zwei Jahren.
Die Erklärungsfrist läuft bis zum 7. September 2011.