
Hintergrund ist eine Entscheidung des Ausschusses für Bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres (LIBE) des EU-Parlaments vom 26. Januar 2012. Sie besagt, in der geplanten Richtlinie über die konzerninterne Entsendung vonBeschäftigten aus Drittstaaten in EU-Konzernbetriebe (ICT-Richtlinie) keine Branchenausnahmen zuzulassen. Die IG BAU fordert die Bundesregierung auf, nun dafür zu sorgen, dass nationale und europäische Branchenausnahmen zugelassen werden.
Immerhin hatte der Ausschuss auch beschlossen, dass bei solchen Versetzungen und Entsendungen die Betroffenen die gleichen Rechte und Bezahlung erhalten sollen wie die Beschäftigten im Zielbetrieb. Dies soll auch gelten, wenn die entsandten Arbeitnehmer innerhalb der EU weiterversetzt werden. Diesen Punkt begrüßt die IG BAU ausdrücklich. „Selbst die konservativ-liberale Mehrheit in dem Ausschuss hat sich geweigert, hier den ursprünglichen Plänen der EU-Kommission zuzustimmen.
Nach denen wären Drittstaatsangehörige massiv bei der Bezahlung diskriminiert worden. Ein Bauingenieur aus der indischen Konzernfiliale hätte dann hierzulande nur Anspruch auf den Mindestlohn gehabt, während er Seite an Seite mit hiesigen Ingenieuren mit dem mehrfachem Verdienst gearbeitet hätte. Das wäre eine Diskriminierung nach Herkunft pur. In Branchen ohne Mindestlöhne wäre sogar jede Bezahlung – egal wie niedrig - zulässig gewesen“ sagte der IG BAU-Europaexperte Frank Schmidt-Hullmann.
Allerdings ist die Einhaltung dieser Bestimmungen in problematischen Branchen wie dem Bau, industriellen Dienstleistungen und Gebäudediensten nur schwer kontrollierbar. Bereits innereuropäisch kommt es immer wieder zu Unterschreitungen von Mindestlöhnen und Schutzvorschriften bei Entsendungen. Bei befristeten Versetzungen von außerhalb Europas lässt sich die Lohngleichheit aber noch viel schlechter durchsetzen