Danach muss innerhalb von 10 Tagen die erste Schlichtungsverhandlung stattfinden. Binnen weiterer 10 Tage muss ein Schlichtungsergebnis vorliegen. Gelingt dies nicht, endet die Friedenpflicht bzw. folgt ein tarifloser Zustand.
Einen externen unabhängigen Schlichter lehnt die Arbeitgeberseite ab. Der erste Schlichtungstermin findet am 16. Juni 2016 in Wiesbaden statt.