Die Arbeitgeberseite hat zwar für den Monat Juli eine Einmalzahlung von 50 Euro angeboten, außerdem zum 1. August bis zum 30. Juni 2013 eine Entgelterhöhung von zwei Prozent auf den Ecklohn (E6) sowie vom 1. Juli 2013 bis 30. Juni 2014 eine nochmalige zwei prozentige Entgelterhöhung. Aber nur unter der Voraussetzung, dass bei Neueinstellungen künftig niedrigere Einstiegsstufen gelten sollten.
Zudem sollen nach Auffassung der Arbeitgeber in Zukunft alle Gerüstbaufacharbeiter in die Entgeltgruppe 5 eingruppiert werden. Dies bedeutet eine Reduzierung der derzeitigen Gerüstbaufacharbeiterlöhne um zehn Prozent. Wenn man die geforderten Einstiegsstufen und die Abgruppierung der Gerüstbaufacharbeiter im Zusammenhang sieht, bedeutet dies einen Verlust von 20 Prozent der derzeitig gezahlten Löhne für den Gerüstbaufacharbeiter. Diese Forderung der Arbeitgeber würde zudem bedeuten, dass zukünftig der Gerüstbauer in der XERVON GmbH unterhalb des derzeitig vereinbarten Tariflohns für einen Gerüstbaufacharbeiter liegen würde.
Unsere Tarifkommission hat der Arbeitgeberseite unmissverständlich klar gemacht, dass wir keine Tariflöhne für die XERVON GmbH unterhalb der geltenden Flächentarifverträge im Gerüstbau-, Maler- und Lackierer- und Baugewerbe abschließen werden.
Die nächste Verhandlung wird am 22. August im UIS Verband in Duisburg stattfinden.
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