Tarife


Kommunalforst Hessen: Neuer Motorsägenentschädigungssatz ab 1. Juli

30.06.2011
Für die Beschäftigten der Mitglieder des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Hessen in forstwirtschaftlichen Verwaltungen, Einrichtungen und Betrieben wurde die Motorsägenentschädigung gemäß § 3 Nr. 7 TVöD-Wald Hessen (§ 23a TVöD) aufgrund der Aktualisierung der zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbarten Motorsägenentschädigung angepasst.
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