Tarife


Kommunalforst Rheinland-Pfalz: Aktualisierung der MSE zum 1. Januar 2012

01.12.2011
Nach dem Tarifvertrag vom 2. Juli 2009 zu § 23c Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Beschäftigten in der Waldarbeit (BezTV-W RP) richtet sich die Motorsägenentschädigung (MSE) nach den jeweils gültigen Regelungen zur Höhe und Ermittlung von Motorsägenentschädigung und Werkzeugentschädigung, die zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) vereinbart sind. Solange keine Regelung zur Höhe des Entschädigungssatzes für den Sonderkraftstoff (Alkylatbenzin) - Bundeswert - besteht, wird die Entschädigung für diesen Kraftstoff von den Tarifvertragsparteien zum BezTV-W RP gesondert ermittelt. Die Übersicht über die ab 1. Januar 2012 geltenden Sätze gibt's im Tarifinfo.
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