
Mobility Guide 2011 © EGB (ETUC)

Die oft sehr verschiedenen innerstaatliche Gesetze und Vorschriften der Mitgliedstaaten bleiben jedoch großteils erhalten. Das einzige Ziel ist es, in dieser bunten Landschaft einige Grundrechte festzulegen und auf einigen Gebieten auch eine Koordinierung der verschiedenen Rahmen in dem Rechtssystem zu erreichen. Das ist jedoch keineswegs der Anlass für eine Angleichung und/oder Standardisierung.
Für den mobilen Arbeitnehmer bedeutet dies konkret, dass seine Rechte und Pflichten nicht nur durch die europäischen Gesetze und Vorschriften garantiert werden. Sie werden auch weiterhin durch die innerstaatliche(n) Rechtssystem(e) seines Wohn- und/oder Arbeitslandes bestimmt. Auf einem für den mobilen Arbeitnehmer wichtigem Gebiet hat Europa weiterhin sehr wenig anzubieten: die Steuergesetzgebung. Hier fehlt derzeit noch eine Koordinierung auf europäischer Ebene. Stattdessen gibt es Hunderte von zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten vereinbarten bilateralen Steuerabkommen zur Verhinderung der Doppelbesteuerung.
Der vom Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB) herausgegebene „Leitfaden für den mobilen europäischen Arbeitnehmer“ richtet sich vor allem an diejenigen, die diese Gruppe der europaweit mobilen Arbeitnehmer/innen über ihre Rechte und Pflichten informieren und beraten.
Im Teil I des Leitfadens werden einige wichtige europäische Verträge, Verordnungen und Richtlinien bezüglich der Sozialversicherungssysteme einschließlich der Familienleistungen sowie bezüglich des Arbeitsrechts erläutert. Auch die Grundprinzipien des OECD-Musterabkommens zur Verhinderung der Doppelbesteuerung, die fast alle europäischen bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen beeinflusst haben, werden erläutert.
Die Umsetzung all dieser Themen auf unterschiedliche Formen der Arbeitnehmermobilität in Europa wird in Teil II (Kapitel 8 bis einschließlich 13) weiter erörtert.