
© IG BAU
In Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen:
von 9,50 € auf 9,75 €
in den westlichen Bundesländern und Berlin:
für „ungelernte Arbeitnehmer“ - Mindestlohn 1
von 9,50 € auf 9,75 €
für „gelernte Arbeitnehmer (Gesellen)“ - Mindestlohn 2
von 11,50 € auf 11,75 €.
Die Mindestlöhne gelten bis zum 29. Februar 2012 - auch für Leiharbeitnehmer, wenn sie in einen Malerbetrieb entliehen sind.