Internationales


Mindestarbeitsbedingungen bei der Entsendung am Bau in Europa


© ig bau
14.12.2010
Die europäischen Bau-Sozialpartner FIEC und EFBH haben eine gemeinsame Datenbank ins Netz gestellt, in der umfassend die bei grenzüberschreitendem Arbeitnehmereinsatz am Bau geltenden Mindestbedingungen und Arbeitgeberpflichten in vielen Ländern Europas erläutert werden und sich viele weitere Links finden. Die einzelnen Länderdateien sind sowohl in Englisch als auch der jeweiligen Originalsprache verfügbar. In der Datei für Deutschland findet man z.B. eine präzise und mit den Tarifparteien abgestimmte Darstellung der von Entsendeunternehmen hier einzuhaltenden Pflichten in Deutsch und Englisch.

Die Datenbank wendet sich an vor allem an Betriebsräte, Personalverantwortliche in Unternehmen und Gewerkschafts- bzw. Verbandsvertreter.

Aber auch hiesige Beschäftigte am Bau, die von einer deutschen Firma entsandt werden sollen und Englisch verstehen, können sich hier gründlich über die Mindestbedingungen informieren, die ihr Arbeitgeber bei der Bezahlung usw. im Zielland einhalten muss. Wenn diese für den Beschäftigten besser sind als in Deutschland, müssen sie gewährt werden.

Sind sie schlechter als in Deutschland, gelten in der Regel die besseren deutschen Bedingungen auch bei der Tätigkeit im Ausland (Günstigkeitsprinzip) weiter.

Die Unterschiede können erheblich sein und ein Blick in die Datenbank zeigt, dass die Baulöhne in einigen west- und nordeuropäischen Ländern zum Teil erheblich höher als in Deutschland sind.

Rechtzeitig informieren kann sich also lohnen. IG BAU-Mitglieder können (und sollten) sich vor der Unterzeichnung eines Vertrages für einen Auslandseinsatz bei der IG BAU ergänzend beraten lassen.

Mitglied werden