
© IG BAU (Paul Schimweg)
Damit gilt für die rund 750 000 Beschäftigten in Deutschland ab 1. Januar 2015 die neue tarifliche Regelung.
Sie sieht vor, die unterste Lohngruppe - in die Saisonarbeiter fallen - in vier Schritten bis Ende 2017 auf 9,10 Euro pro Stunde anzuheben.
„Wir sind stolz auf das vereinbarte Ergebnis. Im Wege der Tarifautonomie konnten wir damit passgenaue Lösungen vereinbaren und die Land- und Forstwirtschaft sowie den Gartenbau zukunftsfester machen“, sagte der Stellvertretende IG BAU-Bundesvorsitzende und Verhandlungsführer Harald Schaum. „Damit ist das Fundament für weitere Schritte in der zweiten Jahreshälfte gelegt.“
Neben den Lohnsteigerungen sieht der Tarifvertrag vor, die im Mindestlohngesetz der Bundesregierung vorgesehenen Ausnahmen nicht anzuwenden. Insbesondere regelt die Vereinbarung, dass ehemals Langzeitarbeitslose ab der ersten Stunde den tariflichen Mindestlohn erhalten. Auch Jugendliche unter 18 Jahren haben Anspruch auf die Lohnuntergrenze, wenn sie nicht gleichzeitig Schüler sind.
Die Tarifverhandlungen fanden vor dem Hintergrund der Debatte um den gesetzlichen Mindestlohn statt. Ziel war es, die im Gesetz vorgesehene Übergangsfrist zu nutzen und die Löhne für ungelernte Arbeitnehmer an den gesetzlichen Mindestlohn heranzuführen.
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