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Politiker der schwarz-gelben Regierungskoalition haben angekündigt, dass sie die Minijob-Lohngrenze von 400 auf 450 Euro erhöhen wollen. Außerdem sollen Minijobber zukünftig grundsätzlich in die Rentenversicherung einzahlen und Leistungsansprüche erwerben – aber auf Wunsch weiterhin darauf verzichten können. Die Änderungen sind aber noch nicht geltendes Recht. „Konkrete Vorschläge für eine Änderung der gesetzlichen Bestimmungen existieren bisher jedoch nicht“, betont aktuell auch die Minijob-Zentrale auf ihrer Homepage. Ob und wann die Änderungen kommen, ist noch nicht klar.
Notwendig ist, dass der Bundestag die entsprechenden Gesetze ändert. Bislang gibt es aber keinen konkreten Vorschlag zur Gesetzesänderung oder einen Zeitplan für die Änderungen. Einer Veränderung der Minijob-Grenze müssten auch die Länder im Bundesrat zustimmen.
Die IG BAU hält die Erhöhung für nicht zielführend. Sie wird auch zur Folge haben, dass die Zahl der Minijobs steigt und weitere reguläre Beschäftigungsverhältnisse verdrängt werden. Die IG BAU fordert, dass geringfügig Beschäftigte ab dem ersten Euro in den Sozialversicherungsschutz einbezogen werden und dass (mit umfassenden Bestandsschutzregeln für aktuelle Beschäftigungsverhältnisse) grundsätzlich auch die Ausnahmen bei der Besteuerung auslaufen. Die Sozialversicherungsbeiträge sind dabei in der Zone bis 800 Euro Monatseinkommen wie folgt zu regeln: Bei sehr kleinen Monatseinkommen werden sie vollständig vom Arbeitgeber übernommen und der Arbeitnehmer muss nichts zahlen. Mit zunehmendem Monatseinkommen steigt der Arbeitnehmerbeitrag dann von Null auf den regulären Anteil.
Hintergrund ist, dass Minijobs aus folgenden Gründen problematisch sind:
Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat aktuell wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zum Thema „Minijobs“ veröffentlicht. Sie kommt zu dem Ergebnis: „Minijobberinnen und Minijobber werden vielfach systematisch geringer bezahlt als andere Beschäftigte - obwohl das verboten ist. Fast 90 Prozent der geringfügig Beschäftigten arbeiten zu Niedriglöhnen. Unternehmen nutzen Minijobs, in denen überwiegend Frauen arbeiten, offenbar gezielt, um Personalkosten zu drücken. Besonders eklatant ist der Lohnrückstand unter geringfügig Beschäftigten, die gleichzeitig Arbeitslosengeld II (ALGII) beziehen. Ein starkes Indiz dafür, dass Arbeitgeber die ‚Aufstockung‘ durch Sozialleistungen bei der Lohnfestsetzung bereits einkalkulieren.“ Ferner zeigen die Untersuchungen, „dass Minijobs nur selten eine ‚Brücke‘ in stabile Beschäftigung bilden. Und: Das verbreitete Bild der Minijobberin, die ‚nur hinzuverdient‘ und über Einkommen und Sozialansprüche ihres Partners indirekt abgesichert ist, trifft längst nicht immer zu.“
Einen ausführlichen Überblick einschließlich Argumente und Zahlen zur Situation in IG BAU-Branchen gibt es in der Aktuellen Kurzinformation "Minijobs : Was ist aktueller Sachstand?".
Mehr Informationen zu den Minijob-Studien der Hans-Böckler-Stiftung gibt es auf der Website der Hans-Böckler-Stiftung.
Die Rechte für Minijobber/innen erläutert ein Flyer der IG BAU - Abteilung Frauenpolitik.