Hexel sagte, es müsse auch jenseits der Montanindustrie eine „wirklich gleichberechtigte Mitbestimmung“ der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ermöglicht werden. Das 1976 eingeführte Mitbestimmungsgesetz, das für die anderen Branchen gilt, mildere zwar die „Brutalität der absoluten Eigentumsherrschaft“, wirklich gleichberechtigt seien die Arbeitnehmervertreter/innen aber nicht. Bei einem Abstimmungspatt im Aufsichtsrat zwischen den Vertreter/innen von Kapital und Arbeit gibt der von der Kapitalseite benannte Vorsitzende mit doppelten Stimmrecht den Ausschlag. Stattdessen sollte „eine neutrale Person bei einem Abstimmungspatt entscheiden“, forderte der Gewerkschafter. Auch der Arbeitsdirektor in den Unternehmen müsse von den Belegschaften getragen werden und dürfe nicht gegen sie eingesetzt werden.
Hexel betonte die Chancen einer wirklich gleichberechtigten Mitbestimmung, gerade in der gegenwärtigen Krise. Sie könne dazu beitragen, die Zielsetzung der Unternehmen zu verschieben – weg vom kurzfristigen Profit, hin zu langfristigem und nachhaltigem Unternehmenserfolg. „Richtig angewandt, wird die Mitbestimmung Unternehmen und unsere Gesellschaft stabiler und robuster machen“, sagte Hexel. Dem drohenden Zusammenbruch der Finanzsysteme und der Ausbeutung von Mensch und Natur müsse die „Idee der Würde des Menschen, von der Wertigkeit menschlicher Arbeit und die Idee von Gleichberechtigung entgegengesetzt werden.“