Diese Erhöhungen setzen sich jeweils zum 1. Juni 2011 und 1. April 2012 wie folgt zusammen:
- Erhöhung der Entgelte und der dynamisierten Überführungszulage
um 2,5 Prozent
- Umwandlung von jeweils 16 € (= 0,6 Prozent) aus der abschmelzbaren Besitzstandszulage in die dynamisierte Überführungszulage.
Die Bestimmungen des § 8 des Entgeltrahmentarifvertrages vom 25. September 2006 sind dabei zu berücksichtigen. Die Mitglieder der Tarifkommission haben dem Tarifergebnis zugestimmt.
Ein herzliches Dankeschön an die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben für ihre Unterstützung und an die Mitglieder der Tarifkommission für ihre konstruktive Arbeit.