Mitbestimmung


Neue Auswertung: Umgang mit Nichtraucherschutz


© Hans-Böckler-Stiftung
06.10.2011
Regelungen zu Rauchverboten und zum Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz haben eine lange Tradition. Seit 2002 wird Nichtraucherschutz in der Arbeitsstättenverordnung und zusätzlich in Nichtraucherschutzgesetzen verankert. Neuer Regelungsbedarf ergibt sich, weil gesetzliche Bestimmungen ausfüllungsbedürftig bleiben. Mitbestimmung der Interessenvertretung existiert hinsichtlich des Gesundheitsschutzes, zu Fragen der Ordnung im Betrieb, der Arbeitszeit- und Pausenregelungen und mitunter selbst zum Datenschutz.

Ausgewertet wurden 64 betriebliche Vereinbarungen aus den Jahren 1991 bis 2009. Die Auswertung zeigt, dass Vereinbarungen zum Nichtraucherschutz Konflikte zwischen nichtrauchenden und rauchenden Beschäftigten entschärfen helfen.

Mehr dazu im Archiv Betriebliche Vereinbarungen der Hans-Böckler-Striftung.

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