Bauhauptgewerbe


Neue Bescheinigungen für Angestellte und Auszubildende


© SOKA BAU
05.08.2011
Ab 1976 gab es für die Angestellten im Baugewerbe jährliche Beschäftigungsnachweise mit dem sperrigen Namen „Versicherungsnachweis für Beschäftigungszeiten im Baugewerbe“. Ab diesem Jahr haben sie nach Information der SOKA-BAU ausgedient. Änderungen im VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe) vereinfachen jetzt das Verfahren erheblich.

Die Angestellten sind jetzt im monatlichen Meldeverfahren durch den Arbeitgeber mit einbezogen. Deswegen kennt SOKA-BAU nun die Beschäftigungsdaten – genau so wie bei den gewerblichen Arbeitnehmern.

Nach Ablauf des Kalenderjahres oder bei Ende des Beschäftigungsverhältnisses schickt SOKA BAU zuerst dem Arbeitgeber die Bescheinigung mit den gemeldeten Daten (persönliche Daten des Angestellten, Arbeitnehmernummer, Dauer der Beschäftigung etc.) zu. Der Arbeitgeber hat so die Möglichkeit, die Daten zu prüfen und nochmals zu korrigieren. Danach wird die Bescheinigung von SOKA BAU direkt an den Angestellten verschickt.

Dasselbe geschieht bei den Auszubildenden. Bei Beginn des Ausbildungsverhältnisses informiert SOKA BAU den Auszubildenden über die gemeldeten Einzelheiten seines Ausbildungsverhältnisses. Ist die Ausbildung beendet, schickt SOKA BAU wie bei den Angestellten dem Betrieb eine Bescheinigung über die Einzelheiten des beendeten Ausbildungsverhältnisses zur Überprüfung und ggf. Korrektur zu (wichtig besonders bei gewerblichen Auszubildenden sind die dort enthaltenen Angaben zu den im Auslernjahr entstandenen und gewährten Urlaubstagen). Danach schickt SOKA BAU die Bescheinigung ebenfalls direkt an den Auszubildenden.

Mitglied werden