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Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg: Erfolgreicher Abschluss der Tarifverhandlungen

Tarifkommission des Landesforst Brandenburg
(Foto: Dirk Kuske) Die Tarifkommission Landesforst Brandenburg.
22.11.2022
Forst- und Agrarwirtschaft

(Aktualisiert am 23. November: Jetzt mit Tarifinfos) IG BAU vereinbart zur Restrukturierung und Attraktivität des Landesbetriebs Forst Brandenburg ein umfassendes Paket!

In den Verhandlungen über eine sozialverträgliche Begleitung der Restrukturierung des Landesbetriebs Forst Brandenburg (LFB) einigte sich die IG BAU gemeinsam mit dem dbb beamtenbund und tarifunion mit dem Land Brandenburg am 21. November 2022 in Potsdam auf umfassende Reglungen zur sozialen Absicherung im Rahmen der Restrukturierung sowie zur Steigerung der Attraktivität des LFB und verlängert den Altersteilzeittarifvertrag um zwei Jahre.

Auf der Grundlage des TV Umbau II wurde ein spezieller Tarifvertrag zur sozialverträglichen Begleitung der Restrukturierung des LFB vereinbart. Für die Beschäftigten des TV-Forst wird der Tarifvertrag zur Altersteilzeitarbeit-Forst und die Richtlinie zur Förderung der Inanspruchnahme der Altersteilzeitarbeit um zwei Jahre verlängert. TV-L und TV-Forst Beschäftigte erhalten für zwei weitere Jahre die Möglichkeit zur Übernahme von Ausgleichsbeträgen zur Abwendung von Rentenabschlägen.

Zur Arbeitgeberattraktivität vereinbaren die Parteien unter anderem die flächendeckende Gestellung der Motorsägen, Betriebsmittel und Hauungswerkzeuge bis 31. Dezember 2025. Einhergehend wird bis Ende 2025 ein Forstbetriebshofmodell eingeführt. An einem Treffpunkt werden den Beschäftigten Betriebsfahrzeuge, Geräte, Werkzeuge und Material sowie sanitäre Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Bis zum Ende des zweiten Quartals 2023 werden die Voraussetzungen für die Wiedereinführung der Vorbereitungsdienste für den gehobenen und höheren Forstdienst geschaffen. Ergänzend fordert die IG BAU die Verbeamtung im gehobenen und im höheren Dienst.

Der LFB verpflichtet sich, ab Januar 2024 die Einstellungspotentiale auszuschöpfen. Die Übernahme von Auszubildenden soll, soweit geeignete Stellen zur Verfügung stehen, in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis erfolgen. Im Abschlussjahr 2023 wird den Auszubildenden zur/zum Forstwirt*in, die ihre Ausbildung mindestens mit der Abschlussnote 3,0 beenden, frühzeitig ein befristetes Übernahmeangebot unterbreitet.

Die Einigung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) und der Zustimmung der Tarifvertragsparteien im Rahmen der bis 20. Dezember 2022 vereinbarten Erklärungsfrist.

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