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In den vergangenen 15 Jahren wurde die Pionierleistung der IG BAU oftmals kopiert. Nunmehr gibt es bundesweit in elf Wirtschaftszweigen mit zusammen rund vier Millionen Beschäftigten für allgemeinverbindlich erklärte, tarifvertragliche Mindestlöhne. Zuletzt war die Zeitarbeitsbranche im Dezember hinzugekommen. „Noch immer gibt es aber viel zu viele Beschäftigte, die in Branchen ohne Mindestlohn arbeiten“, sagte Wiesehügel. „Es führt deshalb kein Weg an der Einführung eines flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohns vorbei.“
Die Einführung eines Mindestlohns am Bau wurde Mitte der 1990er Jahre dringend notwendig. Eine steigende Zahl von Wanderarbeitern aus Südeuropa, Großbritannien und Polen wurde mit Hungerlöhnen abgespeist. Damit wuchs gleichzeitig der Lohndruck für hiesige Bauarbeiter. Zu dieser Zeit gab es jedoch noch keine gesetzliche Grundlage für einen Mindestlohn. Diese wurde nach zähem politischen Ringen am 26. Februar 1996 erst mit der Verabschiedung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes geschaffen.
Bereits kurz darauf, im April 1996, einigten sich die IG BAU und die Arbeitgeber der Bauwirtschaft auf einen Mindestlohn für die Branche. Jedoch war die Einführung bei weitem kein Selbstläufer. Die Gegner des Mindestlohns versuchten noch in letzter Minute, den Start mit Hilfe der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) zu verhindern, indem die BDA die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit im Tarifausschuss blockierte.
Nach erneuten Verhandlungen wurde im September 1996 ein zweiter Mindestlohn-Tarifvertrag abgeschlossen. Auch dieser wurde behindert. Erst nach drei Sitzungen des Tarifausschusses und einem Spitzengespräch der Bautarifparteien und der BDA beim damaligen Bundesarbeitsminister wurde der Mindestlohn mit Beginn zum 1. Januar 1997 für allgemeinverbindlich erklärt.
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