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Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerks in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Ost) wurden am 8. Dezember 2011 erfolgreich abgeschlossen. Die IG BAU hatte eine überdurchschnittliche Erhöhung der Löhne sowie Schritte zur Angleichung in Richtung des Westniveaus gefordert und auch die Einführung eines tariflichen Mindestlohns stand auf der Tagesordnung.
Die Arbeitgeberseite (Ost) hatte zu erkennen gegeben, dass sie der IG BAU-Forderung nach Einführung von bundesweiten Mindestlöhnen entsprechen will. Dies ist ein wichtiger Schritt, um bei den Mindestlöhnen im Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk endlich zu einer bundesweiten Lösung zu kommen.
Nach mehrstündigen Verhandlungen bot die Arbeitgeberseite an, den Ecklohn für die Gesellen in drei Schritten zu erhöhen.
Demnach soll der derzeitige Ecklohn von 11,40 Euro wie folgt steigen:
ab 1. April 2012 auf 11,75 Euro (+ 3,1 Prozent)
ab 1. April 2013 auf 12,20 Euro (+ 3,8 Prozent)
ab 1. April 2014 auf 12,85 Euro (+ 5,3 Prozent).
Dies entspricht einer effektiven Lohnerhöhung von 12,7 Prozent gegenüber dem Jahr 2011. Der Tarifvertrag soll eine Laufzeit bis zum 31. März 2015 haben.
Ein deutlicher Schritt im Angleichungsprozess ist damit erreicht . Mit der dritten Stufe des Tarifvertrages wird das Tarifniveau 91,4 Prozent des derzeitigen Westniveaus (Vergleich Schleswig-Holstein) erreichen.
Ferner wurde vereinbart, im Rahmen der Einführung von bundesweiten Mindestlöhnen die Höhe in den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen (Mindestlohn Ost) wie folgt festzulegen:
ab 1. April 2012: 9,75 Euro
ab 1. April 2013: 10,10 Euro
ab 1. April 2014: 10,45 Euro.
Die Gespräche mit weiteren Landesinnungsverbänden zur Einführung eines bundesweiten Mindestlohnes können nun fortgesetzt werden.
Ferner verständigte man sich darauf, zukünftig auch die Angestelltengehälter tariflich zu regeln.
Für das Tarifergebnis wurde eine Erklärungsfrist bis zum 15. Februar 2012 vereinbart.