Tarife


Steuerersparnis für Forstarbeiter

29.09.2011
Der Bundesfinanzhof hat in einer Grundsatzentscheidung einem Forstarbeiter zu gebilligt, Fahrtkosten und Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen als Werbungskosten in seiner Einkommenssteuererklärung zu berücksichtigen.
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