02.07.2012
Der Motorsägenentschädigungssatz für die Waldarbeiter der Kommunen in Hessen, die unter den Geltungsbereich des TVöD-Wald Hessen fallen, beträgt ab 1. Juli 2012:
a) für die Waldarbeiter für die das Rhodener-Modell Anwendung findet 8,68 Euro pro Gesamtlaufstunde. Der Nächste durch sechs teilbare Betrag beträgt 8,70 Euro pro Gesamtlaufstunde,
b) für die Beschäftigten für die das Rhodener-Modell keine Anwendung findet 8,98 Euro pro Gesamtlaufstunde.