8 Prozent Lohnerhöhung auf zwei Jahre ist eine sehr moderate Forderung angesichts der Preissteigerung der letzten Jahre, des Produktivitätsfortschrittes und des auch in Bayern existierenden Niedriglohnbereiches im Gartenbau.
Die Tarifkommission der IG BAU sieht keine Notwendigkeit, den Saisontarifvertrag in Bayern neu zu verhandeln. Die EU-Freizügigkeit seit dem 1. Mai 2011 schafft für Saisonarbeitskräfte neue Voraussetzungen. Deswegen ist kein gesonderter Tarifvertrag für Saisonarbeitskräfte erforderlich.
Die Ausbildungsvergütung soll deutlich erhöht werden, angelehnt am Tarifvertrag der Landwirtschaft.