Im Gerüstbaugewerbe wurden insgesamt 17 Straf- und 40 Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet. Davon elf wegen des Verdachts auf Verstöße gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (unter anderem Mindestlohnverstöße). In 285 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die Beamten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit erforderlich. In 98 Fällen bestehen Hinweise auf eine Mindestlohnunterschreitung und in 73 Fällen auf nicht ordnungsgemäß abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung.
Steinmetz- und Steinbildhauerhandwerk:
Hier wurden fünf Straf- und 65 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet, 44 davon wegen Verstößen gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (unter anderem Mindestlohnverstöße). In 202 Fällen gibt’s Hinweise auf eine Mindestlohnunterschreitung und in 72 Fällen auf nicht ordnungsgemäß abgeführte Beiträge zur Sozialversicherung.
Mehr Infos unter www.zoll.de (Schwarzarbeit) im Internet.