Bauhauptgewerbe


Vorsicht vor Asbest bei Sanierungen

Hausbesitzer sollen mit Amt für Arbeitsschutz zusammenarbeiten


© IG BAU (R+W, Petra Berger)
15.11.2011
Gefahr in der Luft: Wer bei Sanierungs- und Abrissarbeiten die Asbest-Gefahr aus den Augen verliert, geht ein hohes Risiko ein. Darauf hat die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) hingewiesen. Zwar ist Asbest seit 1993 verboten. Aber die überwiegende Zahl der Häuser, die jetzt saniert werden, sind älter. Ob in Nachtspeicherheizungen, Abdeckplatten oder im Bodenbelag – krebserregende Asbestfasern sind bei diesen Gebäuden nach wie vor eine große Gefahr für Bauarbeiter, aber auch Hausbesitzer.

Luftdicht versiegelt ist Asbest selten eine Gefahr. Aber beim Abriss oder Umbau werden die feinen Fasern aufgewirbelt. Mit Pech reicht da schon ein einziger Atemzug, um dann nach Jahren an Asbestose, Lungen- oder Kehlkopfkrebs zu erkranken. Die Gewerkschaft empfiehlt Hausbesitzern die Zusammenarbeit mit dem Amt für Arbeitsschutz. Wer vor Beginn der Bauarbeiten die Behörden informiert, ist auf der sicheren Seite. Um letzte Zweifel zu beseitigen, reicht ein kurzer Baustellen-Check in den meisten Fällen schon aus. An dieser Stelle besonders vorsichtig zu sein, kann im Extremfall Leben retten.

Für die Entsorgung der krebserregenden Fasern gibt es Spezialfirmen mit besonders geschultem Personal, betont die IG BAU. Und wenn Asbest in der Luft liegt, sind Schutzkleidung und Atemmaske ein Muss. Allein im letzten Jahr erkrankten nach Angaben der Berufsgenossenschaften 3.423 Menschen bundesweit an Krankheiten, die durch Kontakt mit Asbest hervorgerufen wurden, davon 869 im Baugewerbe. 332 Bauarbeiter starben an Asbestose.*)


Quelle: DGBUV - Referat BK-Statisitik

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