Die Kosten dafür werden nun durch einen Sonderbeitrag auch von den Betrieben erhoben, die selbst nicht ausbilden. Ausgenommen von dieser Sonderumlage sind die Betriebe des Bauhandwerks, die eine solche Regelung schon seit Jahrzehnten erfolgreich betreiben.
Ein Beitrag unseres Kollegen Michael Knoche-Gattringer.