Europa
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28.01.2019
Internationales

Die Europäische Kommission hat am 18. Januar 2019 Ziele eines neuen Freihandelsabkommens zwischen den USA und der Europäischen Union (EU) entworfen. Diese müssen nun von den Regierungen der EU genehmigt werden, bevor Verhandlungen offiziell beginnen können. Damit scheint das Freihandelsabkommen zwischen den USA und der EU „TTIP“ in seiner ursprünglich umfassend geplanten Form vorerst nicht weiterverfolgt zu werden.

Die IG BAU begrüßt, dass die Europäische Kommission kein umfassenden Freihandelsabkommen mehr anstrebt. Themen wie der Handel mit Dienstleistungen, Investorenschutz und die Entsendung von Arbeitnehmern sollen außen vor bleiben. Die IG BAU fordert, dass die Pläne für „TTIP“ nun endgültig aufgegeben werden.

Die Europäische Kommission möchte in Zukunft ausschließlich über Zollsenkungen bei Industriegütern (ohne landwirtschaftliche Produkte) und über die gegenseitige Anerkennung von Zulassungsverfahren verhandeln.

Bereits bei TTIP hatte die IG BAU Verhandlungen zu gemeinsamen Zulassungsverfahren und regulatorischer Kooperation scharf kritisiert. Denn potenziell kann es dazu kommen, dass in der EU nicht zugelassene Produkte nun über ein Freihandelsabkommen auf den europäischen Markt kommen. Das Vorsorgeprinzip, nach dem in der EU nur nachweislich unbedenkliche Produkte und Chemikalien auf den Markt kommen, könnte ausgehebelt werden.

Die Gefahreneinstufungen in den USA und der EU weichen zum Beispiel bei Pflanzenschutzmitteln erheblich voneinander ab. Atrazin wird in der US-Landwirtschaft tonnenweise verwendet, ist in der EU aufgrund seiner Gefahren für Mensch und Natur jedoch verboten. Die Einigung auf gemeinsame Zulassungsverfahren oder Regulierung von Chemikalien kann zudem dazu führen, dass zukünftige Verbesserungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz in der EU verzögert oder verhindert werden. Die IG BAU fordert deshalb, keine Verhandlungen zu gemeinsamen Zulassungsverfahren und regulatorischer Kooperation zu führen.

Die Senkung von Zöllen muss immer auch mit einer Stärkung grundlegender Arbeitsrechte einhergehen. Die Vereinigungsfreiheit und andere Arbeitsrechte sind nicht verhandelbar. Die effektive Durchsetzung grundlegender Arbeitsrechte sollte deshalb Voraussetzung für Handelsabkommen sein. Nur so wird unfairer Wettbewerb verhindert.

Die Entwürfe zu den Verhandlungsmandaten finden sich auf der Website der Europäischen Kommission