Weiterbildung: Kleine Betriebe mitnehmen!
Unsere Kolleg*innen in den Branchen des Bauhauptgewerbes, des Dachdecker-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerks müssen diese komplexen Vorgaben vor Ort an den Gebäuden umsetzen. Doch die nötige Aus- und Weiterbildung in vielen Klein- und Kleinstbetrieben hält mit der Dynamik neuer Regelungen nicht immer Schritt.
Ein neues Weiterbildungsgesetz will nun die Förderstruktur der Weiterbildung und den Zugang vereinfachen. Dazu wird unter anderem ein Qualifizierungsgeld für Betriebe eingeführt, die besonders große Teile der Belegschaft weiterbilden müssen. Gerade bei der Dämmung von Gebäudehüllen oder der Installation von Solarthermen und Photovoltaik-Anlagen gibt es Defizite, weil die Berufsausbildung bereits mehrere Jahre zurückliegt.
Der Haken: Das Gesetz sieht vor, dass die einzelnen Weiterbildungsinhalte per Betriebsvereinbarung oder Haustarifvertrag geregelt werden. Bei zehntausenden von Kleinbetrieben im Baugewerbe, viele davon ohne Betriebsrat, scheint das kaum realistisch. Eine Herausforderung, die der IG BAU schon lange bekannt ist und für die sie im Dachdecker- und Gerüstbauerhandwerk passgenaue Lösungen gefunden hat. Dreh- und Angelpunkt ist hier das tariflich geregelte Sozialkassenverfahren, das es zum Beispiel ermöglicht, Lehrgänge im Bereich Energietechnik anzubieten, von der alle Betriebe – unabhängig von Größe und betrieblicher Organisation – profitieren können. Finanziert wird die Weiterbildung über die Sozialkasse, an der sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite gleichermaßen beteiligen.
Die IG BAU appelliert an die Politik, die Weiterbildungsförderung auf diese erprobten Verfahren auszuweiten. Nur mit solchen branchennahen, tarifvertraglichen Lösungen kann es gelingen, dass die geplanten staatlichen Zuschüsse auch dort ankommen, wo sie gebraucht werden und sich in der Praxis bewähren.
Ein Artikel unseres Kollegen Tobias Wark, erschienen in "Der Grundstein / Der Säemann" Mai-Ausgabe 2023.