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Dachdecker-Handwerk: Inflationsausgleichsprämie jetzt für alle
Das bedeutet:
- 950 Euro Inflationsausgleichsprämie
steuer- und sozialabgabenfrei, also netto, zahlbar mit der...
Lohnabrechnung Mai 2023: 475 Euro
Lohnabrechnung Februar 2024: 475 Euro
Anspruch haben alle gewerblichen Arbeitnehmer*innen, Angestellte und Auszubildende, die am 6. März 2023 in einem Dachdeckerbetrieb beschäftigt waren. - Azubis erhalten 35 Prozent, also zweimal 166,25 = 332,50 Euro
Teilzeitbeschäftigte anteilig nach ihrer individuellen Arbeitszeit.
Die Allgemeinverbindlichkeit "belohnt" somit auch IG BAU-Mitglieder in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die 950 Euro Inflationsausgleichsprämie steht Euch zu, fordert sie in Euren Betrieben ein! Bei Problemen hilft Euch die IG BAU.
Achtung: Dein Anspruch auf die erste Zahlung verfällt am 15. August 2023! Hast Du Grund zur Annahme, dass Dir die Prämie verweigert wird, solltest Du Deinen Anspruch bis zu diesem Tag schriftlich bei Deinem Arbeitgeber geltend machen.
Tolles Ergebnis für das Handwerk und ein wichtiger Grund mehr, Mitglied der IG BAU zu werden!
Die Tarifinfo als Flugblatt zum Herunterladen und Teilen.