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Dachdecker-Handwerk: Inflationsausgleichsprämie jetzt für alle

Dachdecker Werkzeug
(Foto: macayran / Pixabay)
11.07.2023
Handwerk am Bau

Die von der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) ausgehandelte Inflationsausgleichsprämie im Dachdeckerhandwerk wurde vom Bundesarbeitsministerium für allgemeinverbindlich erklärt: Damit gilt der IG BAU-Abschluss für alle Dachdecker in allen Betrieben – ohne Ausnahme. Deshalb müssen auch bisher nicht tarifgebundene Betriebe ihren Dachdeckern eine Inflationsausgleichsprämie zahlen.

Das bedeutet:

  • 950 Euro Inflationsausgleichsprämie
    steuer- und sozialabgabenfrei, also netto, zahlbar mit der...
    Lohnabrechnung Mai 2023: 475 Euro
    Lohnabrechnung Februar 2024: 475 Euro
    Anspruch haben alle gewerblichen Arbeitnehmer*innen, Angestellte und Auszubildende, die am 6. März 2023 in einem Dachdeckerbetrieb beschäftigt waren.
  • Azubis erhalten 35 Prozent, also zweimal 166,25 = 332,50 Euro
    Teilzeitbeschäftigte anteilig nach ihrer individuellen Arbeitszeit.

Die Allgemeinverbindlichkeit "belohnt" somit auch IG BAU-Mitglieder in Betrieben, die nicht tarifgebunden sind. Die 950 Euro Inflationsausgleichsprämie steht Euch zu, fordert sie in Euren Betrieben ein! Bei Problemen hilft Euch die IG BAU.

Achtung: Dein Anspruch auf die erste Zahlung verfällt am 15. August 2023! Hast Du Grund zur Annahme, dass Dir die Prämie verweigert wird, solltest Du Deinen Anspruch bis zu diesem Tag schriftlich bei  Deinem Arbeitgeber geltend machen.

Tolles Ergebnis für das Handwerk und ein wichtiger Grund mehr, Mitglied der IG BAU zu werden!

Die Tarifinfo als Flugblatt zum Herunterladen und Teilen.