Die Wahl der Delegierten erfolgte nach den Vorschriften gemäß § 27 Nr. 3 der Berliner Satzung.
Neben den gewählten Delegierten sind auf dem Gewerkschaftstag die Mitglieder des Bundesvorstandes und die übrigen Mitglieder des Gewerkschaftsbeirates stimmberechtigt (§ 27 Nr. 2 der Berliner Satzung).
Der Bundesvorstand gibt die Einberufung des 22. Ordentlichen Gewerkschaftstages hiermit gegenüber den Mitgliedern bekannt (§ 27 Nr. 7 der Berliner Satzung). Für den Gewerkschaftstag ist folgende vorläufige Tagesordnung vorgesehen:
1. | Eröffnung und Begrüßung |
2. | Konstituierung des Gewerkschaftstags: |
2.1 | Annahme der Tagesordnung |
2.2 | Feststellung der Geschäftsordnung |
2.3 | Bestellung der Kommissionen: |
2.3.1 | Satzungs- und Antragsberatungskommission |
2.3.2 | Mandatsprüfungs- und Wahlkommission |
3. | Entgegennahme der Berichte und Aussprache: |
3.1 | Bundesvorstand (Fragen zum vorliegenden Geschäftsbericht) |
3.2 | Gewerkschaftsrat |
3.3 | Bundesrevisionskommission |
4. | Bericht der Mandatsprüfungskommission und Beschlussfassung über die Gültigkeit der Mandate |
5. | Entlastung des Bundesvorstands |
6. | Beschlussfassung über die Satzungsanträge |
7. | Wahlen: |
7.1 | Bundesvorsitzende/r |
7.2 | Stellvertretende Bundesvorsitzende |
7.3 | Weitere Bundesvorstandsmitglieder |
7.4 | Vorsitzende/r des Gewerkschaftsrats |
7.4.1 | Stellvertretende/r Vorsitzende/r des Gewerkschaftsrats |
7.4.2 | Weitere Mitglieder des Gewerkschaftsrats |
7.5 | Mitglieder der Bundesrevisionskommission |
7.5.1 | Stellvertretende Mitglieder der Bundesrevisionskommission |
8. | Beschlussfassung über sonstige Anträge und Entschließungen |
9. | Referat des/der Bundesvorsitzenden |
10. | Schlussansprache |