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IG BAU begrüßt Rücknahme der Dienstleistungskarte: Jetzt Regeln für einen fairen EU-Binnenmarkt schaffen!
Die Dienstleistungskarte hätte Arbeitskontrollen erschwert und Kontrollkompetenzen auf die Behörden der Herkunftsstaaten verlagert. Entsendeunternehmen hätten die Dienstleistungskarte ausnutzen können, um geltende Gesetze und Regeln am Arbeitsort zu umgehen.
Mit der Rücknahme der Dienstleistungskarte ist ein schädliches Vorhaben verhindert worden. Die IG BAU fordert, dass die Europäische Kommission auch zukünftig keine Vorschläge zur Deregulierung des Binnenmarktes macht, die auf die Einführung des Herkunftslandprinzips hinauslaufen. Zudem sind noch deutliche Anstrengungen notwendig, um einen sozialen Binnenmarkt zu erreichen. Daher fordert die IG BAU die europäischen Gesetzgeber auf, die Sozialversicherungsgesetze in Europa so zu ändern, dass Sozialversicherungsbetrug von Unternehmen unterbunden wird.
Es darf nicht sein, dass für entsandte Beschäftigte systematisch keine oder nur geringe Sozialversicherungsabgaben abgeführt werden.
Die Beschäftigten verlieren Sozialschutz, den Sozialversicherungen gehen Einnahmen verloren und betrügerische Unternehmen erschleichen sich Wettbewerbsvorteile.
Ein fairer Binnenmarkt braucht Regeln, die wirksam kontrolliert werden können, damit sich alle daran halten. Daher muss die A1-Bescheinigung zwingend vor Entsendung beantragt werden. Zudem müssen die Möglichkeiten für den digitalen Datenaustausch zwischen den Behörden der EU-Mitgliedsstaaten verbessert werden. Die Einführung einer europäischen Sozialversicherungsnummer ist hierfür ein wirksames Mittel.