Robert Feiger
Robert Feiger (© IG BAU, Alexander Paul Englert)
01.06.2023
Pressemitteilungen 2023

5,8 Millionen Jobs waren von der Erhöhung des Mindestlohns im vergangenen Oktober betroffen. Das hat das Statistische Bundesamt (Destatis) heute mitgeteilt. Damit lag rechnerisch mehr als jedes siebte Beschäftigungsverhältnis bis zur Mindestlohnerhöhung unterhalb des Stundenlohns von 12 Euro. Dazu erklärt der Bundesvorsitzende der Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt, IG BAU-Chef Robert Feiger, der auch Mitglied der Mindestlohnkommission ist:

Die Ampel-Koalition hat mit der Erhöhung des Mindestlohns für einen enormen "sozialen Lohndruck" nach oben gesorgt.

Entscheidend ist allerdings, ob der höhere Mindestlohn auch tatsächlich bei den Beschäftigten ankommt. Denn: Längst nicht überall wird das Lohnlimit eingehalten. Im Gegenteil: Mindestlohnbetrug und Mindestlohntrickserei sind an der Tagesordnung. Fest steht: Nur ein kontrollierter Mindestlohn ist auch ein gezahlter Mindestlohn. Und nur ein kontrollierter Mindestlohn ist ein erfolgreicher Mindestlohn. Das gilt für den gesetzlichen Mindestlohn genauso wie für die Branchen-Mindestlöhne, die etwa auf dem Bau oder in der Gebäudereinigung gelten.

Die Zahl der Mindestlohn-Kontrollen ist viel zu niedrig. Das Risiko für Mindestlohnbetrüger, erwischt zu werden, ist dadurch viel zu gering. So müssen Arbeitgeber nach einer Auswertung des Pestel-Instituts in Hannover auf Baustellen beispielsweise nur etwa alle 20 Jahre mit einer Kontrolle rechnen. In der Gebäudereinigung kommt es statistisch nur alle 15 Jahre zu einer Kontrolle.

Es ist deshalb notwendig, das Prüfrisiko für schwarze Schafe unter den Arbeitgebern zu erhöhen. Deswegen muss die Zahl der Kontrolleure bei der zuständigen Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) deutlich aufgestockt werden: von derzeit 8000 auf 16 000 Beamte. Hier ist also eine Verdopplung notwendig.

Mit den vorhandenen Personal-Kapazitäten kann eine effektive Mindestlohnkontrolle nicht klappen. Erst recht nicht bei 5,8 Millionen zusätzlichen Jobs, in denen seit vergangenen Oktober der gesetzliche Mindestlohn gezahlt werden muss.

Darüber hinaus brauchen wir ein Melderegister, in dem Mindestlohnverstöße erfasst werden: Es ist ein zentrales Register notwendig, in dem jede Firma landet, die sich nicht an die Regeln hält. Solche Betriebe müssen dann für eine längere Zeit von Aufträgen der öffentlichen Hand rigoros ausgeschlossen werden.

IG BAU fordert mehr Kontrolldruck – Verdopplung der Kontrolleure auf 16 000