- IG Bauen-Agrar-Umwelt
- Branchen
- Forst- und Agrarwirtschaft
- Landwirtschaft und Gartenbau: Hygiene-Regeln im Betrieb
Landwirtschaft und Gartenbau: Hygiene-Regeln im Betrieb
Diese soll laufen, wenn gleichzeitig der Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor einer Ansteckung mit Covid-19 oberste Priorität hat! Und so auch die Verbreitung des Virus verlangsamt wird.
Deine persönliche Verantwortung:
- Reinige deine Hände sooft sich die Gelegenheit gibt (mindestens 30 Sekunden).
- Halte 1,5 Meter Abstand (der Virus überlebt in 1 bis 2 Metern Umkreis einer infizierten Person).
- Zur Ausnahme mal keine Hände schütteln oder sich persönlich berühren.
- Ersetze, soweit sinnvoll und möglich alle Absprachen durch das Telefon oder das Internet.
- Komm möglichst per Pkw oder Fahrrad zur Arbeit anstatt mit öffentlichen Transportmitteln.
- Denk dran, es geht vorbei!
Organisatorische Maßnahmen im Betrieb:
- Klare Verantwortlichkeiten und Ansprechpartner*innen sowie Informationen (zum Beispiel zum Personalplan) an die Beschäftigten sind das A und O, um den Produktionsablauf soweit möglich aufrechtzuerhalten. Dazu eignet sich eine Betriebsvereinbarung „Pandemieplan“.
- Definiert Verhaltensregeln, die für alle klar erklärt sind (zum Beispiel alleine Essen, kein Händeschütteln, Dienstreisen, Mindestabstand, Schutzkleidung et cetera).
- Lüftet Arbeitsräumlichkeiten regelmäßig.
- Streckt die Pausenzeiten, minimiert die Sitzplatzanzahl in Pausenräumen, beziehungsweise vergrößert die Abstände.
- Versetzt Beginn und Ende der Arbeitszeit inklusive Schichten, um Kontakt zu vermeiden.
- Bringt mehr Abstand zwischen die einzelnen Arbeitsplätze, wo nötig.
- Verteilt Desinfektionsmittel im Betrieb zur Nutzung vor Ort.
- Anschlussfreie Toiletten sind in der jetzigen Situation ungeeignet.
- Sozial- und Sanitärräume müssen mindestens alle zwei Tage fachmännisch gereinigt werden.
- Beschränkt den Zutritt zum Betriebsgelände auf das Nötigste.
- Reduziert beziehungsweise verzichtet komplett auf Dienstreisen.
- Reduziert die Mitfahrer*innen bei gemeinsamen Fahrten zur Einhaltung des Abstandsgebots. Bei Bedarf Mehrfach-Fahrten durchführen.
- Zum Thema „Umgang mit Coronavirus“ sollten Unterweisungen erfolgen und Gefährdungsbeurteilungen von der*dem Arbeitgeber*in durchgeführt werden.
Wer in Landwirtschaft und Gartenbau arbeitet, darf nicht gefährdet werden!
Hinweis zum Schluss:
Die besten Maßnahmen helfen nur, wenn sie tatsächlich genutzt werden. Sensibilisiert Kolleg*innen sowie Familie und Freund*innen über die Notwendigkeiten der konsequenten Umsetzung der Schutzmaßnahmen. Motiviert, indem Ihr ihnen ein Vorbild seid und mahnt riskantes Verhalten an. Habt Ihr Kolleg*innen im Umfeld, die das Thema „Coronavirus“ auf die leichte Schulter nehmen, sprecht sie direkt an.
Wir sind auch weiterhin für Euch da!
Flugblatt Landwirtschaft und Gartenbau: Hygiene-Regeln im Betrieb