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Landwirtschaftlichen Bezugs- und Absatzgenossenschaften: Tarifabschluss
25.03.2022
Forst- und Agrarwirtschaft
- 136 Euro Festbetrag im Monat plus für alle Lohn und Gehaltsgruppen rückwirkend ab dem 1. März 2022! Heißt im Ecklohn 5,3 Prozent mehr Geld!
- Im Gehaltstarifvertrag werden einige Gehaltsgruppen umgerechnet auf mindestens 12 Euro in der Stunde überproportional erhöht, so die bisher niedrigste um 301 Euro Festbetrag ab dem 1. März 2022.
- Die Ausbildungsvergütungen steigen in jedem Ausbildungsjahr jeweils um 50 Euro.
- Die Tarifverträge haben eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2023.
- Außerdem verständigten sich die Tarifvertragsparteien auf einen Erholungsurlaub von 30 Tagen im Kalenderjahr, das heißt, Beschäftigte von weniger als 10 Jahren Betriebszugehörigkeit stehen 2 Tage mehr Urlaub ab dem 1. Januar 2023 zu.
- Absichtserklärung der Tarifvertragsparteien: Einführung eines Entgeltsystems – also Aufhebung der Unterscheidung von Lohn und Gehalt – wird Anfang 2023 eine Einigung gesucht.
Die Fachgruppe der Genossenschaften hat am 24. März 2022 das Ergebnis bestätigt!
Vielen Dank an die beteiligten, engagierten IG BAU-Mitglieder, ohne die der Abschluss nicht möglich gewesen wäre!
Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen über das Tarifergebnis!