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SOKA-DACH: Teilanspruch auf ein 13. Monatseinkommen bei fristgerechter Kündigung zum Jahresende
Denn der Monat Dezember zählt zur Leistungsperiode für das neue Jahr. Das 13. ME solltet Ihr mit dem Dezemberlohn erhalten. Arbeitgeber*innen müssen den Antrag bei SOKA-DACH anfordern. Sie bekommen das 13. ME erstattet und zahlen es an Euch im Dezember aus.
Falls Ihr in dieser Situation seid, schaut bitte in Eurer Lohnabrechnung Dezember nach, ob Ihr den Teilanspruch (ein Zwölftel eines Vollanspruchs) erhalten habt. Andernfalls sprecht Eure*n Arbeitgeber*in schnellstmöglich darauf an. Jeder Cent zählt!
Weitere Informationen finden Ihr auf www.soka-dach.de und in der SOKA-DACH-App.