dachdecker sonnenschutz
©röhr:wenzel
02.08.2018
Handwerk am Bau

Mittlerweile sind einige Hautkrebserkrankungen in die Berufskrankheiten-Liste aufgenommen worden. Besonders gefährdet sind Beschäftigte, die viel im Freien arbeiten - zum Beispiel auch Dachdecker. Viele betroffene Verbände – darunter auch der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) sowie die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) – haben hierzu eine Sozialpartnervereinbarung getroffen, die seit dem 1. Juli gilt.

Diese Vereinbarung soll bei Arbeitgebern und Arbeitnehmern das Bewusstsein für die Thematik schärfen. Daher soll auch im Rahmen des Präventionsprogramms „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ der BG BAU ein „Sonnenschutzpaket“ integriert werden.

Der Arbeitgeber ist übrigens im Rahmen des Arbeitsschutzes (§ 3 Arbeitsschutzgesetz) dazu verpflichtet, für Arbeits-plätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und zum Schutz vor arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren geeignete technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zu ergreifen. Das gilt auch für Gefährdun-gen durch UV-Strahlung und Hitze.

IG BAU und ZVDH vereinbarten auch die Einrichtung einer paritätisch besetzten Arbeitsgruppe, die gemeinsam an der Umsetzung verschiedener Maßnahmen arbeitet, wie zum Beispiel:
  • Intensives Aufklären und Sensibilisieren über die Risiken der UV-Strahlung.
  • Bewusstsein schaffen für kurz- und langfristige Folgen der UV-Strahlung.
  • Über mögliche Schutzmaßnahmen vor UV-Strahlung bei Tätigkeiten im Freien informieren.
  • Einsatz einer „UV-Schutz-Kultur“ bei Arbeitnehmern und Arbeitgebern im Arbeitsalltag fördern.
  • Austausch zwischen Arbeitnehmern, Arbeit-gebern und der Unfallversicherungsträger in Gang setzen.
  • Eigenverantwortung und Selbstsorge für die Gesundheit im Arbeitsleben stärken.