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Deutlich mehr Geld für Beschäftigte der land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen
Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Hessen
11.10.2022
Forst- und Agrarwirtschaft
- Der Ecklohn erhöht sich um 9,5 Prozent auf 15,40 Euro pro Stunde.
- Beschäftigte mit einer Ausbildung als Fachkraft Agrarservice erhalten rückwirkend ab dem 1. Oktober 16,95 Euro pro Stunde.
- Arbeitskräfte ohne abgeschlossene Berufsausbildung erhalten zukünftig 75 Cent zusätzlich zum gesetzlichen Mindestlohn ab 2022. Ihr Lohn beträgt insofern 12,75 Euro pro Stunde. Erhöht sich der gesetzliche Mindestlohn, erhalten Beschäftigte in der untersten Lohngruppe mittels einer Abstandsdynamik weiterhin 75 Cent mehr zur gesetzlichen Mindestvergütung.
- Die knapp 300 Auszubildenden bundesweit zur Fachkraft Agrarservice erhalten ab sofort im ersten Ausbildungsjahr 800, im zweiten 850 und im dritten 900 Euro im Monat Ausbildungsvergütung.
- Der Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 18 Monaten bis zum 31. März 2024.