Leistungen


Eine Gewerkschaft, das ist eine Schutzgemeinschaft. Und das gilt auch noch nach Feierabend. So ist das bei uns in der IG BAU. Der Versicherungsschutz der Freizeit-Unfallversicherung muss nicht extra bei der IG BAU beantragt werden.  weiterlesen
Nehmen Sie uns beim Wort! Die IG BAU ist für alle da, die im Bereich Bauen, Agrar oder Umwelt beschäftigt sind. Wir sind eine starke Gemeinschaft, die sich für die Belange ihrer Mitglieder einsetzt. Wir bieten Rat, Hilfe und finanzielle Unterstützung. Mit einem Wort: Wir sind unseren Mitgliedern ein verlässlicher Partner.  weiterlesen
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Arbeitgebers und erst recht im Insolvenzfall stehen wir an der Seite der Arbeitnehmer. Wir wollen, trotz zahlreichlicher gesetzlicher Hürden, unsere Mitglieder vor Einkommensverlusten schützen.  weiterlesen
Häufig möchten die Mieter wissen, wie lang ihre Kündigungsfrist ist, ob sie einen Nachmieter stellen dürfen, wann die Mietkaution zurückgezahlt wird oder wann die Miete gemindert werden darf. Schwieriger wird es natürlich, wenn es um Betriebskostenabrechnungen oder Schönheitsreparaturen geht. Hier muss häufig die Abrechnung selbst oder der Mietvertrag mit geprüft werden.  weiterlesen
Wir setzen uns ein! Mit uns bekommen Mitglieder Ihr gutes Recht! Jahr für Jahr gewährt die IG Bauen-Agrar-Umwelt insgesamt vielen tausend Mitgliedern erfolgreich Rechtsschutz. Das ist Kompetenz, die unseren Mitgliedern bares Geld bringt.  weiterlesen
Tarifverträge regeln Arbeitsbedingungen und sichern Einkommen. Sie sind für Gewerkschaftsmitglieder rechtsverbindlich und können im Streitfall eingeklagt werden. Die IG BAU-Bezirksverbände beraten ihre Mitglieder hinsichtlich der richtigen Eingruppierung und Vertragsgestaltung. Die Mitglieder können sich bei den Tarifverhandlungen mit ihren Zielen und Vorstellungen einbringen. Dafür gibt es Tarifkommissionen auf allen Ebenen, in die man sich wählen lassen kann.  weiterlesen
Mitglieder der IG BAU sind bei einem von ihrer Gewerkschaft ausgerufenen Streik vor Einkommenslosigkeit geschützt. Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände vereinbaren die Arbeits- und Entlohnungsbedingungen in Tarifverträgen.  weiterlesen

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