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Floristik: Tarifinfo zur Verhandlungsrunde am 11. Juli
01.08.2022
Forst- und Agrarwirtschaft
- Zusammenführung der untersten Entgeltgruppen A1/A2 zu einem Entgelt von
- Ab 1. Juli 2022: 2090 Euro (12,36 Euro/Stunde),
- Ab 1. Juli 2023: 2200 Euro (13,01 Euro/Stunde).
- Steigerung um 21,37 Prozent auf zwei Jahre von der alten A2 auf die neue unterste EG A1/A2.
- Steigerung um 23,60 Prozent auf zwei Jahre von der alten A1 auf die neue unterste EG A1/A2.
- Wie von der IG BAU gefordert: Deutlich oberhalb des zukünftigen gesetzlichen Mindestlohnes von 12 Euro in der untersten Entgeltgruppe.
- Starke Erhöhung auch im Ecklohn für Facharbeiter*innen in Höhe von
- Ab 1. Juli 2022: 2250 Euro (13,31 Euro/Stunde),
- Ab 1. Juli 2023: 2360 Euro (13,96 Euro/Stunde).
- Steigerung um 17,38 Prozent auf zwei Jahre.
- Die IG BAU Forderung nach 14 Euro für Facharbeiter*innen, spätestens 2023, konnte ebenfalls beinahe 1-zu-1 in der Verhandlung durchgesetzt werden.
Die Entgelte in der Floristik West steigen im Durchschnitt um 16,99 Prozent über zwei Jahre.
- Weiterhin starke Erhöhung der Auszubildendenvergütungen:
1. Juli 2022 (alt) | Ab 1. August 2022 | Ab 1. August 2023 | Steigerung | |
1. Jahr | 664 Euro | 750 Euro | 800 Euro | 19,62 Prozent (136 Euro) |
2. Jahr | 705 Euro | 850 Euro | 900 Euro | 26,44 Prozent (195 Euro) |
3. Jahr | 797 Euro | 950 Euro | 1000 Euro | 24,03 Prozent (203 Euro) |
23,36 Prozent im Durchschnitt |
Der ETV Floristik West hat eine Laufzeit bis zum 30. Juni 2024.
Keine Kurskorrektur des FDF für die Floristik Ost:
Die IG BAU hat mehrfach auf eine Ost-West-Angleichung gepocht. Dies wurde durch den FDF Verhandlungsführer für die östlichen Bundesländer mit einem desaströs schlechten Angebot torpediert:
- 12,10 Euro/Stunde im Ecklohn für Facharbeiter*innen und
- 12,30 Euro/Stunde in der höchsten Gruppe für Meister*innen.
Dieses Angebot haben wir entschieden und scharf zurückgewiesen.
Die IG BAU hat kein aktualisiertes Signal des Verhandlungsführers für die Floristik Ost erhalten. Gespräche und eine politisch gewünschte Ost-West-Angleichung stehen dadurch weiterhin in der Schwebe.
Informiert die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!