Gartenbau
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25.06.2021
Forst- und Agrarwirtschaft

Die Tarifvertragsparteien im Gartenbau in Nordrhein-Westfalen haben sich am 15. Juni 2021 in der zweiten Verhandlungsrunde auf einen Tarifabschluss geeinigt.

Das Tarifergebnis im Einzelnen:  
 
Die unterste Entgeltgruppe wird ab dem 1. Juli 2021 mit 9,80 Euro oberhalb des gesetzlichen Mindestlohnes sein. Das Entgelt pro Stunde erhöht sich in der Gruppe ab 1. Januar 2022 auf 10 Euro!
 
Die nächst untere Entgeltgruppe erhöht sich um 3 Prozent ab dem 1. Juli 2021 und ab dem 1. Januar 2022 um weitere 2 Prozent.
 
Die folgende untere Entgeltgruppe 5 erhöht sich in der ersten Stufe ab 1. Juli 2021 um 2,5 Prozent und wird nach der zweiten Erhöhung ab dem 1. Januar 2022 pro Stunde 11,42 Euro betragen. In dieser Gruppe verrichten Beschäftigte ohne gärtnerische Berufsausbildung Tätigkeiten, wie die Durchführung von Vermehrungen, Pflanzen topfen, pikieren und auspflanzen.
 
Die Auszubildendenvergütungen erhöhen sich jeweils um 5 Prozent.  
 
Entsprechend dem Rahmentarifvertrag wird erstmalig mit der Aufhebung von Lohn- und Gehaltsgruppen ein Entgeltsystem mit nunmehr 7 Entgeltgruppen eingeführt.
 
Die Entgelte im floristischen Bereich sind deckungsgleich mit dem des Gartenbaus, während die Entgelte in Friedhofsgärtnereien wie gehabt höher sind. In Forstpflanzenbetriebe entsprechen die unteren Entgelte den Gruppen 5 bis 7 denen des Gartenbaus. 

Die Laufzeit des Tarifvertrages endet am 30. Juni 2022.
 
Gewerkschaftsmitglieder, die es sind oder werden sind Mitglieder der Tarifvertragspartei und erhalten entsprechend des Tarifabschlusses mehr Geld für ihre Arbeit!
 
Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!