Feld Landwirtschaft
(Foto: Raphael Rychetsky / Unsplash)
24.10.2022
Forst- und Agrarwirtschaft

Die Tarifvertragsparteien der IG BAU und des Gesamtverband der deutschen Land- und Forstwirtschaftlichen Arbeitgeberverbände e.V. (GLFA) haben sich in der Bundesempfehlung für Beschäftigte in der Landwirtschaft vom 20. Oktober 2022 auf eine Ost-West-Angleichung verständigt. Die Tarifhoheit liegt in den jeweiligen Regionen, in denen die Bundesempfehlung nun möglichst umgesetzt wird. Die Lohnstrukturen werden bundesweit vereinheitlicht.

In drei zentralen Lohngruppen werden Mindestvergütungen festgelegt:

  • Die Vergütung für Facharbeiter*innen mit bestandener Prüfung beträgt mindestens 14,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Dies bedeutet je nach Tarifgebiet eine Erhöhung von zwischen mindestens 5,6 Prozent und 22,7 Prozent. Als Facharbeiter*in gilt ab Folgetag der erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung und somit Anspruch auf mindestens diese Vergütung.
  • Die Vergütung für Meister*innen beträgt mindestens 16,50 Euro brutto je Arbeitsstunde.
  • Die Vergütung für Beschäftigte ohne Berufsausbildung ab dem fünften Beschäftigungsmonat beträgt mindestens 12,50 Euro brutto je Arbeitsstunde. Dies bedeutet je nach Tarifgebiet eine Erhöhung bis zu von zwischen mindestens 20,6 Prozent und 30,3 Prozent.
  • Die Ausbildungsvergütungen werden auf Länderebene geregelt. Dabei ist im ersten Lehrjahr mindestens eine Ausbildungsvergütung von 700 Euro zu festzusetzen.
  • Vollzeitbeschäftigte erhalten spätestens mit der Lohnabrechnung für den Monat Dezember 2022 eine steuer- und sozialabgabenfreie Inflationsausgleichsprämie in Höhe von 350 Euro, Teilzeitbeschäftigte erhalten diese Leistung anteilig.
  • Die Laufzeit der Bundesempfehlung endet zum 31. Dezember 2023.
  • Die Erklärungsfrist endet am 28. Oktober 2022.
  • Die Tarifvertragsparteien werden im Oktober 2023 Verhandlungen aufnehmen. Einerseits über die Bundesempfehlung 2024, andererseits über eine abschließende Regelung, auch bei Beschäftigten bis vier Monaten Beschäftigungszeit, um den gesetzlichen Mindestlohn dauerhaft zu überschreiten.

Bitte informiert Eure Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben!

Die Tarifinfo als PDF zum Herunterladen.