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- 07.03.2017 Sozialwahl 2017 - Unsere unterschät...
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Wächter und Gestalter
Wächter und Gestalter
Alle sechs Jahre sind die Versicherten und die Arbeitgeber der Rentenversicherungen, der Berufsgenossenschaften und der Krankenversicherungen aufgerufen, ihre Kandidaten für die paritätisch besetzten Vertreterversammlungen der Sozialversicherungen aufzustellen.
50 Millionen Versicherte dürfen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Damit sind die Sozialwahlen die drittgrößte Wahl in unserem Land. Mehr Wahlberechtigte gibt es nur bei der Europa- und der Bundestagswahl. Leider entspricht diese hohe Anzahl nicht der Aufmerksamkeit, die Sozialversicherungswahlen in der Öffentlichkeit haben. Für die Medien sind sie unspektakulär und werden deshalb kaum zur Kenntnis genommen. Vielleicht liegt es daran, dass hier nicht die Promis der politischen Parteien die Werbetrommel rühren, sondern ausschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich für einen Sitz in den paritätischen Vertreterversammlungen bewerben können.
Die Aufgaben und Rechte der Selbstverwaltung sind aber trotz Kompetenzeinschnitte durch die Politik beachtlich. Nach Einführung des nicht paritätisch finanzierten Zusatzbeitrages bei den Krankenkassen, entscheiden die Selbstverwalter in welcher Höhe dieser bei ihrer Kasse erhoben wird. Auch der milliardenschwere Haushalt der Rentenversicherungen kann nur mit Zustimmung der Vertreterversammlung verabschiedet werden. Da ist es wichtig, nicht nur Versicherte zu wählen, die mit ihren Vorständen gerne in Gemeinschaft wirken wollen. Gerade jetzt werden konstruktive und kritische Begleiter der Verwaltung, die eine starke Gewerkschaft hinter sich wissen, gebraucht.
Es geht bei diesen Sozialwahlen aber auch um die öffentliche Akzeptanz dieses Rechtes der Beschäftigten, bei ihren Sozialversicherungen mitzuwirken. Einige unserer Parlamentarier im Bundestag machen keinen Hehl daraus, dass sie von der Selbstverwaltung nicht viel halten. Sie glauben, dass diese Wahlen antiquiert seien und begründen dies unter anderem mit mangelnder Beteiligung.
Wir müssen sie eines Besseren belehren und deshalb ist es wichtig, dass sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrer Stimme aktiv beteiligen.
50 Millionen Versicherte dürfen per Briefwahl ihre Stimme abgeben. Damit sind die Sozialwahlen die drittgrößte Wahl in unserem Land. Mehr Wahlberechtigte gibt es nur bei der Europa- und der Bundestagswahl. Leider entspricht diese hohe Anzahl nicht der Aufmerksamkeit, die Sozialversicherungswahlen in der Öffentlichkeit haben. Für die Medien sind sie unspektakulär und werden deshalb kaum zur Kenntnis genommen. Vielleicht liegt es daran, dass hier nicht die Promis der politischen Parteien die Werbetrommel rühren, sondern ausschließlich Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich für einen Sitz in den paritätischen Vertreterversammlungen bewerben können.
Die Aufgaben und Rechte der Selbstverwaltung sind aber trotz Kompetenzeinschnitte durch die Politik beachtlich. Nach Einführung des nicht paritätisch finanzierten Zusatzbeitrages bei den Krankenkassen, entscheiden die Selbstverwalter in welcher Höhe dieser bei ihrer Kasse erhoben wird. Auch der milliardenschwere Haushalt der Rentenversicherungen kann nur mit Zustimmung der Vertreterversammlung verabschiedet werden. Da ist es wichtig, nicht nur Versicherte zu wählen, die mit ihren Vorständen gerne in Gemeinschaft wirken wollen. Gerade jetzt werden konstruktive und kritische Begleiter der Verwaltung, die eine starke Gewerkschaft hinter sich wissen, gebraucht.
Es geht bei diesen Sozialwahlen aber auch um die öffentliche Akzeptanz dieses Rechtes der Beschäftigten, bei ihren Sozialversicherungen mitzuwirken. Einige unserer Parlamentarier im Bundestag machen keinen Hehl daraus, dass sie von der Selbstverwaltung nicht viel halten. Sie glauben, dass diese Wahlen antiquiert seien und begründen dies unter anderem mit mangelnder Beteiligung.
Wir müssen sie eines Besseren belehren und deshalb ist es wichtig, dass sich alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ihrer Stimme aktiv beteiligen.