betriebsrat
(Foto: Pixabay)
04.02.2020
E wie Ehrenamt
Am 4. Februar 1920 trat im damaligen Deutschen Reich das erste Betriebsrätegesetz in Kraft. Bei Unternehmen mit mindestens 20 Beschäftigten durften jetzt die Arbeitnehmer*innen mitreden – zumindest in sozialer oder beratender Funktion.
Vorausgegangen waren dem neuen Gesetz Streiks und Auseinandersetzungen. Auch nach dem es verabschiedet worden war, hörten die Konflikte nicht auf. Einigen Teilen der Arbeiterbewegung reichte es nicht weit genug, da die wirtschaftliche Mitbestimmung fehlte.
 
Leider hielt das erste Betriebsrätegesetz nur für wenige Jahre. Unter den Nationalsozialisten war betriebliche Mitsprache nicht angesehen. Im Gegenteil, das faschistische "Führerprinzip" sollte sich auch in der Arbeitswelt widerspiegeln.
 
Erst 1946, als Gewerkschaften wieder erlaubt waren, entstanden neue Betriebsräte. Heute sind Betriebsräte fester Bestandteil vieler Unternehmen, sorgen dort für Stabilität, schlichten Krisen und helfen oft dabei, ihre Betriebe zukunftsfähig zu machen.