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Arbeits- und Gesundheitsschutz: Neue Berufskrankheiten hinzugekommen
Läsion der Rotatorenmanschette der Schulter durch langjährige, intensive Belastung (BK-Nr. 2117)
Arbeitstechnisch ist Voraussetzung das Heben schwerer Lasten, über Kopf arbeiten und/oder monotone Bewegungsabläufe: Das alles beansprucht die Schultergelenke stark und kann die Rotatorenmanschette der Schulter schädigen. Besonders betroffen sind zum Beispiel Beschäftigte im Maurer-, Maler- und Dachdeckerhandwerk, im Trockenbau sowie im Reinigungsgewerbe. Die Rotatorenmanschette besteht aus Muskeln und Sehnen, die das Schultergelenk umschließen und stabilisieren.
Damit es aber nicht so weit kommt, bietet die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU), die auch für Beschäftigte im Gebäudereiniger-Handwerk zuständig ist, ein Schulterkolleg an. Das dreiwöchige, kostenfreie Programm wird in Zusammenarbeit mit berufsgenossenschaftlichen Präventionszentren durchgeführt und kombiniert medizinische Therapien mit ergonomischen Schulungen. Teilnehmende lernen, ihre Schulterbelastung zu reduzieren und ihre körperliche Fitness zu verbessern.
Die Voraussetzungen für die Teilnahme an dieser Maßnahme können insbesondere im Rahmen der üblichen arbeitsmedizinischen Untersuchungen durch die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte festgestellt werden. Die meisten Unternehmen im Baugewerbe, Baunebengewerbe und im Gebäudereiniger-Handwerk werden vom Arbeitsmedizinischen Dienst der BG BAU betreut. Die dortigen Betriebsärzte haben einen geschulten Blick auf die für unsere Beschäftigten relevanten Berufskrankheiten.
Wir empfehlen daher dringend, diese regelmäßigen Untersuchungen bei den*m Arbeitgeber*innen einzufordern. Die Betriebsärztinnen und Betriebsärzte unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht, die*der Arbeitgeber*innen erfahren daher über das Ergebnis der Untersuchungen nichts, wenn Ihr dem nicht zustimmt. Die BG BAU übernimmt sämtliche Kosten, einschließlich Fahrt- und Unterbringungskosten, und erstattet den Unternehmen das Arbeitsentgelt der Teilnehmenden. Interessierte können sich per E-Mail an [Bitte aktivieren Sie Javascript] wenden oder die Servicehotline unter 0800 3799 100 kontaktieren.
Chronische obstruktive Bronchitis einschließlich Emphysem durch langjährige Quarzstaubexposition (BK-Nr. 4117)
Betroffene Personen sind insbesondere Erzbergleute (einschließlich Uranerzbergbau) sowie zum Beispiel Versicherte im Tunnelbau, Ofenmaurer, Former in der Metallindustrie und Personen, die bei der Steingewinnung, -bearbeitung oder in Dentallabors beschäftigt sind.
Die Anerkennung von Berufskrankheiten ist mitunter ein langer, steiniger Weg und beinhaltet zahlreiche Fallstricke. Am besten ist es, sich vor dem Stellen eines Antrages im IG BAU-Mitgliederbüro vor Ort beraten zu lassen.
Mehr zum Thema Berufskrankheiten findet Ihr auf den Seiten der BG BAU:
https://www.bgbau.de/themen/versicherungsschutz-und-leistungen/berufskrankheiten